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BerechtigungEinkommensüberprüfungUm sicher zu stellen, dass unsere günstigen Waren nur an berechtigte Personen abgegeben werden, müssen wir das Einkommen neuer Kunden überprüfen. Bringen Sie zu Ihrem ersten Einkauf bei uns Ihren Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, Bescheid der Bundesagentur für Arbeit oder einen anderen geeigneten Bescheid mit.Als Richtlinie gilt: Bei einem monatlichen Einkommen in Höhe des Sozialhilfesatzes oder bis zu 45% darüber (ca EUR 800) sind Sie berechtigt. BerechtigungskarteNach der Überprüfung Ihres Einkommens erhalten Sie eine Berechtigungskarte. Sie gilt für ein halbes Jahr bei arbeitsfähigen Personen (bei Rentnern ein Jahr) und berechtigt zum unkontingentierten Einkauf. Au�ßerdem gilt sie zugleich als Berechtigung für das Lobby Restaurant "Unter den Leuten".Bringen Sie die Berechtigungskarte bitte bei jedem Einkauf mit. |
NeuigkeitenArtikel-Serie in Reutlinger Zeitungen...im Reutlinger General-Anzeiger, den Reutlinger Nachrichten und auch im Reutlinger Wochenblatt sind in den vergangenen Wochen Artikel über die...weiterlesen Dank allen SpenderWie jedes Jahr, so bedankt sich die Reutlinger Tafel auch dieses Jahr bei allen Spendern. weiterlesen Spende MeldenWir holen Ihre Spende ab. In der Regel noch am selben Tag. Rufen Sie an: ÖffnungszeitenMo-Fr 13-16 Uhr so finden sie unsDie Reutlinger Tafel erreichen Sie optimal mit den Bussen des Reutlinger Stadtverkehrs. [mehr] |
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